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Russland hat seine Regeln für Visabestimmungen verschärft
Die Russische Botschaft in Berlin teilt mit, dass Antragsteller seit dem 1. November ihre Rückkehrwilligkeit nachweisen müssen.
Reisende müssen als Garantie Kontoauszug, Verdienstbescheinigung, die Registrierung einer eigenen Firma oder den Nachweis von Wohneigentum vorlegen.
Auch für Geschäftsreisende gelten strengere Regeln für die Visumbeantragung.
Von Selbstständigen verlangt Russland nun einen Nachweis für die Registrierung der eigenen Firma, von Angestellten eine Bestätigung des Arbeitgebers auf Firmenpapier. Diese muss die Position des Arbeitnehmers in dem Unternehmen sowie sein monatliches Gehalt angeben und bestätigen, dass der Angestellte zu einer Dienstreise nach Russland entsendet wird.
Die neuen Bestimmungen zusammengafasst:
Beantragung von Visa für private und touristische Reisen:
Für die Beantragung von Visa für private oder touristische Reisen werden bei der Antragstellung Garantien für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt, dazu gehören ein persönlicher Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung, Registrierung der eigenen Firma (einfache Kopie), Nachweis von Wohneigentum oder ein
Kontoauszug von der Bank bzw. Mietvertrag der privat genutzten Wohnung.
Beantragung von Visa für Geschäftsreisen:
Bei selbständig Erwerbstätigen Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma.
Bei Angestellten oder Arbeitern Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben, also Zweck der Reise – Kunden betreuen, Kontakte knüpfen, Geschäftsanbahnung, Verhandlungen führen, Projekte betreuen...
Alle Informationen sowie Visumanträge finden Sie unter Image Tours - Visum und Einreise Russland


