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Kein Zonen-Fahrverbot für Diesel in Köln

Eine Fahrverbotszone für Dieselfahrzeuge in Köln ist vorerst vom Tisch. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hält streckenbezogene Fahrverbote für vier besonders belastete Straßen in der Millionenstadt für ausreichend. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass der aktuelle LuJreinhalteplan rechtswidrig ist und nach derzeiLgem Stand darin Streckenfahrverbote aufgenommen werden müssen. Damit wich das OVG vom Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts ab, das eine Fahrverbotszone für erforderlich hielt. In der Sache wies das Gericht aber die Berufung des Landes NRW gegen das Kölner Urteil ab. Das kann aber noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Das Land NRW sieht gute Chancen, Fahrverbote zu vermeiden. „Die Einführung von Fahrverboten muss geprüJ werden, das heißt aber noch lange nicht, dass sie auch tatsächlich kommen“, sagte der Staatssekretär im NRW-Umweltministerium, Heinrich BoXermann. Die Messwerte an den betroffenen Straßen gingen stärker zurück als erwartet.(jpn/dpa) 

Quelle: DVZ 13.09.2019