Qualitäts-Anforderungsprofil Unternehmer
1. Dem Unternehmer liegen alle
erforderlichen Genehmigungen und Konzessionen vor.
2. Die gültige CMR-Versicherungspolice wird vor Übernahme zur Verfügung gestellt.
3. Der Fahrer überprüft vor Transportbeginn die Verkehrssicherheit und Vollständigkeit der Ausrüstung des
Fahrzeugs. Die vorgeschriebenen und vereinbarten Ausrüstungen sind auf den Fahrzeugen bis zum
Beförderungsende mitzuführen.
4. Zusammenladeverbote/Trennvorschriften des Auftraggebers/Verladers sind einzuhalten. Das höchstzulässige
Gesamtgewicht und Achslasten des LKW dürfen nicht überschritten werden.
5. Der Auftragnehmer unterstützt LANDO EURASIA bei kundenorientiertem Service, z.B. durch:
- Übernahme und Auslieferung der Ware zum vereinbarten Zeitpunkt und Termin
- Einhaltung der Empfängerweisungen bei der Ablieferung (und evtl nötigen Verzollung)
soweit sie denen der LANDO EURASIA GmbH nicht widersprechen
- garantierter Informationsfluss bei Problemen/Abliefer- oder Beförderungshindernissen
- zusätzliche Statusmeldungen
- sofortige Meldung von erkennbaren Transportschäden / Fehlmengen / Verlusten oder Abschreibungen
unabhängig von Ursache oder Verantwortung
6. Die Beförderungspapiere müssen ordnungsgemäß ausgefüllt sein und mit den übrigen Begleitdokumenten
übereinstimmen und mitgeführt werden. Deren Inhalte dürfen, genau wie die Waren, Dritten nicht zugänglich
gemacht bzw. ausgehändigt werden und sind streng vertraulich zu behandeln. Ausnahmen sind Weisungen
von Behörden oder staatlichen Organen, die dokumentiert werden müssen.
7. Evtl. nötige Zollformalitäten sind vom Auftragnehmer fristgemäß zu erfüllen. Die beigegebenen
Zolldokumente sind dem Empfänger bzw. dem vorgeschriebenen Zollagenten zu übergeben.
8. Ausfuhr-/Verbringungs- und Abliefernachweise sind mit der Frachtrechnung oder auf Anforderung vorher
vorzulegen.
9. Unfälle sind unverzüglich anhand der Vorgaben an die im Unfallmerkblatt aufgeführte bzw. bei Nicht-
Gefahrgut an die vom Verlader benannte Stelle und an LANDO EURASIA zu melden. Die Meldung hat f
olgenden Inhalt:
- Angaben zum Meldenden (Name / Firma) und Fahrzeug (Typ / Kennzeichen)
- Angaben zum Unfall (Ort / Zeit / Unfallhergang / Umfang)
- Angaben zur Ladung (Auftrags- oder Lieferscheinnummer des Verladers / Bestimmungsort /
Empfänger / Sendungsnummer der LANDO EURASIA)
- getroffene bzw. veranlasste Maßnahmen
- Rückrufmöglichkeit für weitere Informationen (Name / Adresse / Telefon / Fax)
- ggf. eingeschalteter Havariekommissar (Name / Adresse / Telefon / Fax)
10. Alle durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehenden Kosten/Folgen gehen zu
Lasten des
Auftragnehmers.
11. Kundenschutz und ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot von 12 Monaten ist
vereinbart
12. Bei Einsatz im Kabotageverkehr hat der Unternehmer für ausreichende Deckung gemäß §7a GüKG zu
sorgen (600.000 Euro je Schadensereignis; die Jahreshöchstersatzleistung darf nicht weniger als das
zweifache der Mindest- versicherungssumme betragen). Dieser Nachweis ist vor Transportübernahme
schriftlich zu erbringen.
13. Das Einstellen unserer Transportaufträge in Frachtbörsen jeglicher Art ist absolut untersagt
14. Der Unternehmer verpflichtet sich bei der Durchführung aller Speditions- bzw. Frachtverträge zur strikten
Beachtung aller relevanter Rechtsnormen aus dem GüKBillGB (Bekämpfung der illegalen Beschäftigung)