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Im ungarischen Gesetzblatt wurde am 27.01.2021 eine Änderung veröffentlicht, mit der Artikel 4 des BIREG-Dekrets geändert wird.
Demnach müssen sich Transportunternehmen im internationalen Verkehr mit einer EU-Lizenz nicht registrieren.
Nur Frachtführer, die eine CEMT- oder eine bilateralen Lizenz nutzen, haben eine Registrierungs- und Nutzungsplicht.
Frachtführer, die Kabotage in Ungarn betreiben, müssen sich im System ebenfalls registrieren und die Daten Ihres Inlandtransportes aufzeichnen.
Weitere Infos:
https://bireg.gov.hu/bireg/#/account/login
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