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BIREG – Vorläufige elektronische Genehmigungsregistrierung für Warenbeförderer seit dem 1.1.2021

Im ungarischen Gesetzblatt wurde am 27.01.2021 eine Änderung veröffentlicht, mit der Artikel 4 des BIREG-Dekrets geändert wird.

 

Demnach müssen sich Transportunternehmen im internationalen Verkehr mit einer EU-Lizenz nicht registrieren.

Nur Frachtführer, die eine CEMT- oder eine bilateralen Lizenz nutzen, haben eine Registrierungs- und Nutzungsplicht.

 

 

Frachtführer, die Kabotage in Ungarn betreiben, müssen sich im System ebenfalls registrieren und die Daten Ihres Inlandtransportes aufzeichnen.

 

Weitere Infos:

 

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ungarn-bireg-elektronische-genehmigungsregistrierung.html

https://bireg.gov.hu/bireg/#/account/login

https://mkfe.hu/en/

 

Bei Fragen beraten wir Sie gerne!